Verläuft die Grenze durch Nachbars
Garten, muss ein Notweg vorhanden sein
oder errichtet werden. Jeder muss auch in
sein Haus kommen. Dafür muss der
Nutzer dann aber auch eine Geldrente
zahlen. Also Geld für die Benutzung des
Notweges.
Zwar sieht das BGB in § 917 eine Geldrente
für das “Notwegerecht” vor aber eben nur,
wenn das Notwegrecht nicht schon notariell
über einen Vertrag beschlossen wurde. (als
Wegerecht schon eingetragen im
Grundbuch)
Eine Geldrente muss also nur gezahlt
werden, wenn es kein Wegerecht gibt, dass
schon im Grundbuch steht. Durch eine
Grunddienstbarkeit.
Beim Notwegerecht ist der Nachbar, über
dessen Grundstück der Notweg führt, durch
eine Geldrente (Notwegrente) zu
entschädigen. Diese liegt in den meisten
Fällen zwischen 300 und 1000 Euro pro Jahr.
Das Wegerecht muss im Grundbuch stehen
und das Notwegerecht ergibt sich aus dem
BGB § 917!
Das Notwegrecht kann also jederzeit neu
eingefordert werden und kann durch eine
Vereinbarung mit dem Nachbarn
beschlossen werden. (Notfalls kann aber
auch geklagt werden, wenn es zu keiner
Einigung kommt)
Nutzt nur ein Vertragspartner den
Weg, trägt er alle Kosten (Anlage,
Pflege). Nutzen ihn beide, müssen sie
sich gütlich einigen.
Kann von Grundstücken eine Gefahr
ausgehen, ist ein Zaun Pflicht.
Wenn sich beispielsweise auf dem
Grundstück ein Fahrzeug- oder ein
Fußgängerweg befindet oder ein frei
laufender Hund gehalten wird, besteht die
Möglichkeit, dass das Nachbargrundstück
beeinträchtigt wird. Dann kann die Pflicht
bestehen, dass Grundstück einzuzäunen.
Es gibt ansonsten eventuell öffentliche
Vorschriften über die Einzäunung. Hier muss
bei der Gemeinde nachgefragt werden.
Stacheldraht ist gefährlich.
Ist es erlaubt einen Stacheldrahtzaun
an die Grenze zum Nachbarn zu
bauen?
Die Einfriedung von Pferdeweiden mit
Stacheldrahtzäunen verstößt gegen § 2 Nr. 1
TierSchG, wenn nicht durch einen
geeigneten Innenzaun sichergestellt ist, dass
die Pferde keinen Kontakt mit dem
Stacheldraht haben können
Stacheldraht kann eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit darstellen,
insbesondere wenn Kinder versuchen
sollten, am Lamellenzaun hochzuklettern und
sich dann die Hände verletzen.
Verwaltungsgericht Koblenz).
Stacheldraht am Zaun ist erst einmal immer
verboten. Es
kommt aber
natürlich auch darauf an, wo das Grundstück
liegt und ob sich Menschen und
gegebenenfalls auch Tiere daran verletzen
können.
Es besteht keine Pflicht, einen Zaun zum
Nachbargrundstück zu errichten. Viele mögen
aber einen Zaum um ihr Grundstück herum.
Man kann auch nicht vom Nachbarn
gezwungen werden, einen Grenzzaun zu
bauen.
Steht der Zaun direkt auf der
Grundstücksgrenze, gehört er beiden
Nachbarn und beide müssen den Zaun dann
auch bezahlen und warten.
In einzelnen Bundesländern kann aber auch
etwas anderes vereinbart sein.
Es kann auch ohne Einverständnis vom
Nachbarn ein Zaun auf dem eigenen
Grundstück gebaut werden. Allerdings muss
dieser Zaun dann ortsüblich sein. Man muss
also schauen, was für Zäune im Ort von
anderen Eigentümern schon verwendet
werden.
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