Verläuft die Grenze durch Nachbars Garten, muss ein Notweg vorhanden sein oder errichtet werden. Jeder muss auch in sein Haus kommen. Dafür muss der Nutzer dann aber auch eine Geldrente zahlen. Also Geld für die Benutzung des Notweges. Zwar sieht das BGB in § 917 eine Geldrente für das “Notwegerecht” vor aber eben nur, wenn das Notwegrecht nicht schon notariell über einen Vertrag beschlossen wurde. (als Wegerecht schon eingetragen im Grundbuch) Eine Geldrente muss also nur gezahlt werden, wenn es kein Wegerecht gibt, dass schon im Grundbuch steht. Durch eine Grunddienstbarkeit. Beim Notwegerecht ist der Nachbar, über dessen Grundstück der Notweg führt, durch eine Geldrente (Notwegrente) zu entschädigen. Diese liegt in den meisten Fällen zwischen 300 und 1000 Euro pro Jahr. Das Wegerecht muss im Grundbuch stehen und das Notwegerecht ergibt sich aus dem BGB § 917! Das Notwegrecht kann also jederzeit neu eingefordert werden und kann durch eine Vereinbarung mit dem Nachbarn beschlossen werden. (Notfalls kann aber auch geklagt werden, wenn es zu keiner Einigung kommt) Nutzt nur ein Vertragspartner den Weg, trägt er alle Kosten (Anlage, Pflege). Nutzen ihn beide, müssen sie sich gütlich einigen. Kann von Grundstücken eine Gefahr ausgehen, ist ein Zaun Pflicht. Wenn sich beispielsweise auf dem Grundstück ein Fahrzeug- oder ein Fußgängerweg befindet oder ein frei laufender Hund gehalten wird, besteht die Möglichkeit, dass das Nachbargrundstück beeinträchtigt wird. Dann kann die Pflicht bestehen, dass Grundstück einzuzäunen. Es gibt ansonsten eventuell öffentliche Vorschriften über die Einzäunung. Hier muss bei der Gemeinde nachgefragt werden. Stacheldraht ist gefährlich. Ist es erlaubt einen Stacheldrahtzaun an die Grenze zum Nachbarn zu bauen? Die Einfriedung von Pferdeweiden mit Stacheldrahtzäunen verstößt gegen § 2 Nr. 1 TierSchG, wenn nicht durch einen geeigneten Innenzaun sichergestellt ist, dass die Pferde keinen Kontakt mit dem Stacheldraht haben können Stacheldraht kann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, insbesondere wenn Kinder versuchen sollten, am Lamellenzaun hochzuklettern und sich dann die Hände verletzen. Verwaltungsgericht Koblenz). Stacheldraht am Zaun ist erst einmal immer verboten. Es kommt aber natürlich auch darauf an, wo das Grundstück liegt und ob sich Menschen und gegebenenfalls auch Tiere daran verletzen können.

Nachbarrecht und Gartenzaun, darf es auch Stacheldraht sein

Es besteht keine Pflicht, einen Zaun zum Nachbargrundstück zu errichten. Viele mögen aber einen Zaum um ihr Grundstück herum. Man kann auch nicht vom Nachbarn gezwungen werden, einen Grenzzaun zu bauen. Steht der Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze, gehört er beiden Nachbarn und beide müssen den Zaun dann auch bezahlen und warten. In einzelnen Bundesländern kann aber auch etwas anderes vereinbart sein. Es kann auch ohne Einverständnis vom Nachbarn ein Zaun auf dem eigenen Grundstück gebaut werden. Allerdings muss dieser Zaun dann ortsüblich sein. Man muss also schauen, was für Zäune im Ort von anderen Eigentümern schon verwendet werden.
Hintergrund oben Rechtsanwalt Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht
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Berechnung Rechtsanwaltskosten Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe Notarkosten
Verläuft die Grenze durch Nachbars Garten, muss ein Notweg vorhanden sein oder errichtet werden. Jeder muss auch in sein Haus kommen. Dafür muss der Nutzer dann aber auch eine Geldrente zahlen. Also Geld für die Benutzung des Notweges. Zwar sieht das BGB in § 917 eine Geldrente für das “Notwegerecht” vor aber eben nur, wenn das Notwegrecht nicht schon notariell über einen Vertrag beschlossen wurde. (als Wegerecht schon eingetragen im Grundbuch) Eine Geldrente muss also nur gezahlt werden, wenn es kein Wegerecht gibt, dass schon im Grundbuch steht. Durch eine Grunddienstbarkeit. Beim Notwegerecht ist der Nachbar, über dessen Grundstück der Notweg führt, durch eine Geldrente (Notwegrente) zu entschädigen. Diese liegt in den meisten Fällen zwischen 300 und 1000 Euro pro Jahr. Das Wegerecht muss im Grundbuch stehen und das Notwegerecht ergibt sich aus dem BGB § 917! Das Notwegrecht kann also jederzeit neu eingefordert werden und kann durch eine Vereinbarung mit dem Nachbarn beschlossen werden. (Notfalls kann aber auch geklagt werden, wenn es zu keiner Einigung kommt) Nutzt nur ein Vertragspartner den Weg, trägt er alle Kosten (Anlage, Pflege). Nutzen ihn beide, müssen sie sich gütlich einigen. Kann von Grundstücken eine Gefahr ausgehen, ist ein Zaun Pflicht. Wenn sich beispielsweise auf dem Grundstück ein Fahrzeug- oder ein Fußgängerweg befindet oder ein frei laufender Hund gehalten wird, besteht die Möglichkeit, dass das Nachbargrundstück beeinträchtigt wird. Dann kann die Pflicht bestehen, dass Grundstück einzuzäunen. Es gibt ansonsten eventuell öffentliche Vorschriften über die Einzäunung. Hier muss bei der Gemeinde nachgefragt werden. Stacheldraht ist gefährlich. Ist es erlaubt einen Stacheldrahtzaun an die Grenze zum Nachbarn zu bauen? Die Einfriedung von Pferdeweiden mit Stacheldrahtzäunen verstößt gegen § 2 Nr. 1 TierSchG, wenn nicht durch einen geeigneten Innenzaun sichergestellt ist, dass die Pferde keinen Kontakt mit dem Stacheldraht haben können Stacheldraht kann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, insbesondere wenn Kinder versuchen sollten, am Lamellenzaun hochzuklettern und sich dann die Hände verletzen. Verwaltungsgericht Koblenz). Stacheldraht am Zaun ist erst einmal immer verboten. Es kommt aber natürlich auch darauf an, wo das Grundstück liegt und ob sich Menschen und gegebenenfalls auch Tiere daran verletzen können.

Nachbarrecht und Gartenzaun, darf es

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Es besteht keine Pflicht, einen Zaun zum Nachbargrundstück zu errichten. Viele mögen aber einen Zaum um ihr Grundstück herum. Man kann auch nicht vom Nachbarn gezwungen werden, einen Grenzzaun zu bauen. Steht der Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze, gehört er beiden Nachbarn und beide müssen den Zaun dann auch bezahlen und warten. In einzelnen Bundesländern kann aber auch etwas anderes vereinbart sein. Es kann auch ohne Einverständnis vom Nachbarn ein Zaun auf dem eigenen Grundstück gebaut werden. Allerdings muss dieser Zaun dann ortsüblich sein. Man muss also schauen, was für Zäune im Ort von anderen Eigentümern schon verwendet werden.
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