Auch die Beseitigung des Baumes gehört
zum Schaden. Der Nachbar bzw. dessen
Gebäudeversicherung haben den Baum zu
beseitigen,
Sturmschäden sind höhere Gewalt. Es gibt
also keinen Verursacher, den man für einen
Schaden dafür haftbar machen könnte. Man
kann seine Gebäude aber dagegen
versichern.
Fällt ein kranker oder geschädigter Baum bei
Sturm mit Windstärke 7 bis 8 auf das
Nachgrundstück und richtet dort Schaden
an, muss der Baumbesitzer den Schaden
ersetzen. Jedenfalls dann, wenn ein
gesunder Baum den Sturm standgehalten
hätte. § 906 BGB.
Wer alte Bäume auf seinem Grundstück
nicht rechtzeitig fällt, kann vom Nachbarn für
Sturmschäden haftbar gemacht werden. Es
gehört zur Verkehrssicherungspflicht eines
Eigentümers, Bäume fällen zu lassen, sobald
sie wegen ihres Alters nicht mehr standfest
sind.
Sturmschäden können sein, wenn Bäume
auf ein Haus, Auto und andere
Gegenstände fallen. Aber auch
Aufräumarbeiten.
Stürzt ein gesunder Baum bei einem
Unwetter auf das Grundstück des Nachbarn,
dann handelt es sich um höhere Gewalt und
der Nachbar muss den Schaden zahlen.
Oder die Versicherung wird ihm den
Schaden ersetzen. Denn bei höherer Gewalt
ist man nicht haftbar.
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