Auf einer Dachterrasse dürfen
Wohnungseigentümer nicht ohne Zustimmung
der Nachbarn die Blumenkästen von außen
anbringen. Das Gesamtbild der Wohnanlage
darf dadurch nicht gestört werden. Hier muss
das Sondernutzungsrecht des Eigentümers
zurückgestellt werden.
Bambus als Sichtschutz
Soll ein Sichtschutz mit Bambus errichtet
werden, müssen Grenzabstände eingehalten
werden. Denn Bambus ist ein Gehölz. Und
deswegen müssen Nachbarn die
Grenzabstände wie bei Pflanzen und
Gehölzen einhalten.
Hecke als Sichtschutz:
Haben zwei Nachbarn eine Hecke auf ihrer
Grenze zwischen den Grundstücken
gepflanzt, darf keiner von ihnen diese Hecke
einfach abholzen. Das gilt auch, wenn die
Hecke sich überwiegend nur auf einem
Grundstück ausgebreitet hat. (BGH)
In der Regel bedarf eine Sichtschutzwand mit
einer Höhe von bis zu 1,8 Metern keiner
Baugenehmigung. Die Sichtschutzwand kann
direkt an die Gartengrenze gestellt werden.
Sie darf aber nicht die Sicht beeinflussen
(z.B. auf eine Straßenkreuzung)
Nur, wenn diese Höhe nicht eingehalten wird,
müssen die Grenzabstände beachtet werden.
Sichtschutzzäune haben die gleiche Funktion
wie eine Einfriedung. Sichtschutzzäune
können aus z.B. Holz, Stein, Rattan usw.
errichet werden.
Eine Sichtschutzwand muss
ortsüblich sein.
Ob eine Sichtschutzwand ortsüblich ist, richtet
sich nach dem Erscheinungsbild des
Ortsteiles , der Straße oder der Gemeinde. Es
sollte ungefähr die gleiche Höhe, eventuell
auch die gleiche Beschaffenheit sein.
Ein guter Sichtschutz sind Efeu, Feuerdorn
oder Herera. Diese können an einem
Drahtgitter ranken.
Ein Sichtschutz zum Nachbargrundstück ist
immer erlaubt, wenn kein Bebauungsplan
oder eine Satzung dagegen sprechen. Und
der Sichtschutz muss ortsüblich sein. Er darf
also nicht groß von schon vorhandenen
Sichtschutzmaßnahmen abweichen.
Wenn ein Sichtschutz höher als 1,90 m sein
soll, dann bedarf es der Zustimmung aller
Wohnungseigentümer, wenn es sich um eine
Wohnungseigentumsanlage handelt, in denen
mehrere Einfamilienhäuser stehen.
Dabei spielt es dann keine Rolle, wenn
Gärten, die nicht zu einer
Eigentumsanlage gehören, solche
Sichtschutzwände schon haben.
Auf einem Balkon dürfen ohne Genehmigung
keine Vorhänge aus schwerem Kunsstoff
angebracht werden.
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