Nachbarrecht Sachsen, Fallobst vom
Nachbarn und dessen Grundstück
Kommt es aber zum Überfall auf das
nachbarliche Grundstück , dann kann der
Nachbar dieses Fallobst nach Belieben
verwerten. Auch wenn ein Ast über die
Grundstücksgrenze hinausragt, gehört das
Obst daran dem Besitzer des Baumes. (BGB
§ 911).
Der Besitzer des Baumes darf aber
nicht einfach das nachbarliche
Grundstück betreten, er kann
lediglich mit den Händen oder einem
Greifgerät sein Obst pflücken.
Fallobst, das herüberrollt darf auch
behalten werden.
Der Nachbar kann aber auch verlangen, dass
der Baumeigentümer lästige Früchte
beseitigt. Weigert sich der Baumeigentümer,
die Früchte zu beseitigen, darf er sie auf
Kosten des Baumeigentümers beseitigen
lassen. Mit lästigen Früchten ist Obst
gemeint, das bereits verfault ist und daher
Ungeziefer anzieht usw.!
Es dürfen auch nicht ohne Einverständnis
des Baumbesitzers einfach herüberhängende
Äste und Zweige abgeschnitten werden, um
an das Obst zu kommen, welches dann
verwertet oder einfach nur entfernt werden
soll. Es sei denn, der Baumeigentümer wurde
mit einer angemessenen Frist aufgefordert,
die herübergewachsenen Äste eigenständig
zu entfernen und ist dieser Aufforderung nicht
nachgekommen.
Ein Nachbar hatte geklagt, weil vom
Nachbargrundstück jedes Jahr im Herbst
Birnen auf sein Grundstück fallen. Von einem
Baum der mit seinem Hauptast mehrere
Meter über sein Grundstück hing. Das lockte
Wespen an und es entstand auch übler
Geruch. Der Kläger forderte seinen Nachbarn
auf, die Birnen zu entsorgen. Er bekam
recht. Diese großen Mengen an Fallobst
muss er nicht hinnehmen. Amtsgericht
Backnang.
Wenn Fallobst vom
Nachbargrundstück auf das eigene
Grundstück fällt, dann darf man es
behalten. Als Fallobst bezeichnet man
Früchte, die vom Baum gefallen sind.
Die meisten Früchte sind dann schon
überreif und unbrauchbar.
Manche Früchte wurden aber nicht geerntet,
sondern vom Boden gelesen, etwa Nüsse.
Man darf jedoch nicht an den Bäumen
schütteln, um das Herabfallen der Früchte
auszulösen.
Auch gepflückt werden darf das Obst nicht.
Solange das Obst am Baum hängt, gehört es
dem Eigentümer auf dessen Grundstück der
Baum steht. Grundsätzlich gehören Äpfel und
Kirschen usw dem Eigentümer des
Obstbaumes, und das auch dann, wenn
diese Früchte über dem Grundstück des
Nachbarn hängen.
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
USB Stick (PC, TV, Handy)
16 GB freier Speicher-
Der Stick ist kostenlos bis: