Abstand der Mülltonnen zur
Grundstücksgrenze
Im Allgemeinen gilt ein Abstand der
Mülltonne zur Grundstücksgrenze von einem
halben Meter. Ähnlich auch wie bei
Komposthaufen.
Allein der unschöne Anblick einer Mülltonne
genügt noch nicht, den Nachbarn um die
Versetzung der Mülltonne aufzufordern.
Nur, wenn starker Geruch davon ausgeht
oder sich nachweislich bereits Ungeziefer
um die Tonne gebildet haben. (Ratten,
Mäuse usw.) Denn das stellt eine
Gesundheitsgefahr dar. Dann hat der
Nachbar Anspruch auf die Versetzung der
Mülltonne. (OLG Freiburg )
Ebenso muss jeder darauf achten, dass sein
Nachbar nicht durch Lärm beim Leeren der
Mülltonnen übermäßig belästigt wird.
Nachbar und Mülltonnen, Geruch
durch Mülltonnen des Nachbarn,
wenn die Mülltonnen zu dicht am
Zaun stehen
Der Hausflur ist eine Gemeinschaftsfläche,
die die Hausbewohner nur begrenzt für
eigene Zwecke nutzen dürfen. Der Nachbar
muss seine Mülltüten in seiner Wohnung
aufbewahren. Er darf sie nicht vor die
Wohnungstür in den Hausflur stellen. ( OLG
Düsseldorf)
Erst recht dann nicht, wenn diese riechen.
Aber auch der Anblick der Müllbeutel im
Gemeinschaftsflur muss anderen Bewohnern
nicht zugemutet werden, wenn diese auch
noch durchsichtig sind.
Werden Mülltonnen oder Müllbeutel für
die Müllabfuhr hinausgestellt, muss
darauf geachtet werden, dass andere
Personen durch diese nicht beeinträchtigt
werden.
Die Mülltonnen und Mülltüten dürfen also
nicht im Weg stehen. Ansonsten kann sogar
die Polizei oder das Ordnungsamt
benachrichtigt werden. Denn es handelt sich
dann um eine Ordnungswidrigkeit. Das ergibt
sich aus dem Abfallgesetz §§ 11, 10.
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