Das Bellen von bis zu zwölf gleichzeitig auf
dem Grundstück versammelten Hunden (vier
ausgewachsene und acht junge
Schäferhunde) zu unterschiedlichen
Tageszeiten, von frühmorgens und
andauernd bis gelegentlich in die späte
Nacht, ist für das Grundstück des Nachbarn
eine erhebliche Störung i. S. von § 906 BGB
und überschreitet die Grenzen dessen, was
ein Nachbar an Störung hinzunehmen hat.
Das Verlangen der Unterlassung der
Hundezucht ist deshalb gerechtfertigt.
Auch ein Wachhund muss so gehalten
werden, dass durch sein Bellen die Anwohner
nicht mehr als nur geringfügig gestört
werden. Solange die Hundehaltung in der
Mietwohnung nicht generell verboten und das
Bellen nicht übermäßig (d.h. für die Anwohner
störend) ist, liegt kein ausreichender Grund
für die Kündigung eines Mietvertrags vor.
Hundehalter müssen dafür zu sorgen,
dass ihre Hunde in der Zeit von ca.
19:00 Uhr abends bis um 06:00 - 07:00
Uhr morgens nicht oder zumindest
nicht dauerhaft bellen.
Bei Hunden, die ständig bellen und das auch
noch laut, kann es für andere Personen
gesundheitsgefährdend sein. Deswegen
muss der Hundehalter dafür sorgen, dass
diese Hunde nicht länger als 10 Minuten
hintereinander und insgesamt nicht mehr als
30 Minuten täglich bellen.
Auch dauerhaftes Winseln und Jammern
eines Hundes ist eine Ruhestörung.
Wenn der Hundebesitzer nicht einseitig ist,
bleibt nur der Weg zur Polizei oder zum
Ordnungsamt.
Sollte trotzdem ständig Lärmbelästigung
entstehen, muss auf Unterlassung vor dem
Gericht geklagt werden.
Hunde sind draußen so zu halten, dass
niemand durch lautes oder ständiges Bellen
übermäßig gestört wird. Das gilt
insbesondere nachts.
Ansonsten kann auch behördlich angeordnet
werden, dass die Hunde von 22 Uhr bis 6
Uhr morgens in einem geschlossenen
Gebäude zu halten sind.
Mieter könnten Mietminderung
durchsetzen und Eigentümer das
Ordnungsamt einschalten.
Wenn der Hund eines Nachbarn die anderen
Bewohner des Hauses durch ständiges
bellen stört, kann der Vermieter die
Tierhaltung verbieten. Gelegentliches Bellen
oder Jaulen ist allerdings nicht zu vermeiden
und muss hingenommen werden.
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