Für Freischneider, Grastrimmer,
Graskantenschneider, Laubbläser
und Laubsammler gilt darüber hinaus
ein Betriebsverbot auch an
Werktagen in der Zeit von 7.00 bis
9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und
17.00 bis 20.00 Uhr
Die meisten automatischen Rasenmäher
verursachen nur sehr wenig Lärm. Der
Schallpegel liegt bei 64 dB(A).
Herkömmliche Rasenmäher besitzen einen
Schallpegel von ca. 95 bis 100 dB(A).
Deswegen kann man den Rasen- Roboter
auch problemlos nachts sowie an Sonn- und
Feiertagen einsetzen.
Sollten die Rasenroboter lauter sein, muss
auf die Ruhezeiten geachtet werden.
"Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes" oder
auch "Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung",
Es ist europaweit der Einsatz von
Rasenmähern, Pistenraupen,
Straßenfräsen und Turmdrehkränen nur
werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00
Uhr gestattet.
Ausgenommen von diesem Verbot sind
besonders leise Rasenmäher, z.B. solche mit
einem Umweltzeichen. Motorbetriebene
Gartengeräte wie Rasenmäher,
Rasentrimmer, Kantenschneider,
Freischneider, Heckenscheren, Laubbläser,
Laubsammler, Motorkettensägen,
Motorhacken, Vertikutierer, Schredder und
weitere Baumaschinen dürfen in
Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen
ausnahmslos nicht betrieben werden.
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