Der Vermieter darf aber im Mietvertrag das
Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse
verbieten und Mieter müssen sich daran
halten, wenn sie keine Kündigung erhalten
möchten. LG Essen
Bis 22.00 Uhr darf draußen gefeiert
werden. Dringt beim Grillen im
Freien Qualm in die Wohn- und
Schlafräume unbeteiligter Nachbarn
in konzentrierter Weise ein, so stellt
das eine erhebliche Belästigung der
Nachbarn dar. Es kann die
Unterlassung gefordert werden.
Ob und wie oft gegrillt werden darf,
bewerteten die Gerichte bisher
unterschiedlich. Manche Gerichte sagen 2
mal im Monat, andere wiederum 3 mal im
Monat.
Der Veranstalter einer Gartenparty ist für
den von dieser ausgehenden Lärm, der die
Nachtruhe zu stören geeignet ist,
verantwortlich, auch wenn der Lärm nicht
von ihm persönlich, sondern von seinen
Gästen verursacht wird. Eine
Lärmbelästigung i.S. des § 9 I NWImSchG
kann mit jedem zulässigen Beweismittel,
insbesondere auch durch die Vernehmung
der betroffenen Anwohner bewiesen werden.
OLG Düsseldorf
Gelegentliches Grillen etwa zwei Stunden
bis 21 Uhr, 20 bis 25 mal jährlich ist erlaubt.
Amtsgericht Schöneberg.
In Brandenburg und in Nordrhein- Westfalen
gibt es eine gesetzliche Regelung, ob und
wann das Grillen auf dem Balkon oder der
Terrasse erlaubt ist.
Es muss das
Landesimmisionsschutzgesetz beachtet
werden. Und danach ist das Grillen auf
Balkon oder Terrasse verboten, wenn
Nachbarn durch Qualm oder Rauch durch
Grillen in ihren Wohnungen belästigt
werden.
In allen anderen Bundesländern bestehen
keine gesetzlichen Regelungen und die
Gerichte müssen deswegen entscheiden, ob
eine Unterlassungsklage im Einzelfall Erfolg
hat, wenn ein Nachbar klagen sollte.
Ansonsten darf von April bis September
einmal monatlich gegrillt werden. Falls mit
Belästigungen durch Rauch für die Nachbarn
gerechnet werden muss, müssen diese
Nachbarn 2 Tage vorher über das Vorhaben
informiert werden.
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