Gelangt ein Fußball in den Garten des
Nachbarn, dann darf der Eigentümer des
Balles nicht einfach das Grundstück betreten
und sich den Fußball wieder holen. Er muss
um Herausgabe des Fußballes bitten.
Es kann dem Nachbarn oder dessen Kinder
aber auch nicht das Fußballspielen vor dem
eigenen Garten oder das Haus verboten
werden.
Fliegt der Ball von spielenden Kindern immer
wieder in den Garten des Nachbarn, darf
auch dann das Grundstück nicht unerlaubt
betreten und der Ball einfach herausgeholt
werden. Das ist unbefugtes Betreten des
Grundstücks.
Nachbarn können aber auch verbieten,
dass die Kinder den Nachbargarten
betreten, um einen Ball selbst
herauszuholen.
Eigentümer müssen es dulden, wenn Bälle
einige Male auf ihr Grundstück fallen oder
gegen die Hecke, wenn auf der
gegenüberliegenden Straße ein Sportplatz
einer Kirchengemeinde liegt. Solche
Störungen müssen hingenommen werden.
Beschluss des VGH München v
Allerdings gab es auch ein neues
Urteil vom Amtsgericht Trier:
Es kann Kindern nicht verboten werden, auf
dem eigenen Grundstück Fußball zu spielen,
aber das ständige Herüberfliegen der Bälle
auf das Nachbargrundstück stellt eine
„Eigentumsbeeinträchtigung“ dar und muss
nicht geduldet werden.
Die Eltern müssen dafür sorgen, dass die
Bälle nicht mehr regelmäßig herüberfliegen.
Das können sie verhindern, in dem ein
Auffangnetz angebracht werden oder die
Kinder dazu bewogen werden, woanders zu
spielen, wenn solche Möglichkeiten
vorhanden sind.
Wenn ein Fußball im Garten des Nachbarn
landet, dann gehört er nicht automatisch
zum Eigentum des Nachbarn. Trotzdem darf
der Spieler nicht einfach in den Garten des
Nachbarn gehen, um den Ball zurückzuholen.
Er muss den Nachbarn erst um die
Herausgabe des Fußballes bitten. Der
Nachaber ist verpflichtet, den Ball
herauszugeben. Landgericht München
Lärm von spielenden Kindern muss geduldet
werden, wenn die Ruhezeiten eingehalten
werden und nicht das gewöhnliche Maß
übersteigt. Selbst wenn die Hausordnung auf
gegenseitige Rücksichtnahme verweist, gilt
das nicht für üblichen Lärm, der
beispielsweise von einem Spielplatz ausgeht.
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