Stacheldraht ist überwiegend nicht erlaubt. Zäune
müssen sicher aber ungefährlich sein. Nachbarn
können absprechen, welche Zäune sie gemeinsam
verwenden möchten.
Normalerweise steht eine Einfriedung
direkt an der Grundstücksgrenze.
Ein Zaun zur Einfriedung muss auf dem eigenen
Grundstück stehen und auch nicht mitten auf der
Grundstücksgrenze. Bei Zaunpfählen muss die
glatte Seite zum Nachbarn zeigen.
Welcher Eigentümer ist zur
Einfriedung verpflichtet?
Einfriedungen durch eine Hecke haben die
gleichen Grenzabstände wie Bäumen und
Sträucher.
Bei einer Einfriedung zur Straße muss der
Eigentümer des Grundstücks diese Einfriedung
vornehmen.
Liegen zwei Grundstücke nebeneinander an
derselben Straße, dann hat der Eigentümer des
Grundstücks, das von der Straße gesehen links
liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin
einzufrieden. (Grundsatz der Rechtseinfriedung).
Ob es eine Einfriedungspficht (rechts)
gibt, hängt vom jeweiligen
Nachbarrechtsgesetz ab. Das kann
also von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich geregelt sein.
•
Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an
einer Straße eine gemeinsame Grenze haben.
Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen
oder Straßen, kommt es darauf an, wo der
Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder
diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches
Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist.
•
Hätte nach dem Grundsatz der
Rechtseinfriedung keiner der
Grundstückseigentümer einzufrieden oder
eben beide dann sind auch beide
Grundstückseigentümer gemeinsam zur
Einfriedung verpflichet.
•
Verlangt auch nur ein Nachbar eine
Einfriedung, so ist der andere verpflichtet,
zusammen mit ihm eine Einfriedung zu
schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder
eine Mauer sein.
•
Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze
zu errichten. Der Nachbar der einfrieden will,
muss den Nachbar der nicht einfrieden will,
schriftlich dazu auffordern, bei der Einfriedung
des Grundstücks mitzuhelfen. Reagiert der
Nachbar nicht, kann die Einfriedung allein
vorgenommen werden und anteilige
Kostenerstattung verlangt werden.
Einfriedung heißt juristisch, ein
Grundstück mit Zäunen und
Mauern vom
Nachbargrundstück abgrenzen.
Jedes Bundesland bestimmt anders, ob es eine
Einfriedungspflicht gibt. In Baden Württemberg gibt
es beispielsweise eine Pflicht zur Einfriedung,
wenn es der Nachbar verlangt. In Brandenburg
muss auf der rechten Seite eingefriedet werden.
Es kann die Pflicht bestehen, ein Grundstück
einzufrieden, aus Sicherheitsgründen für den
Straßenverkehr.
Die Einfriedung soll so aussehen, wie das in der
unmittelbaren Nachbarschaft üblich ist.
Sollte rundherum schon alles eingezäunt sein,
muss man trotzdem zahlen, wenn vom Gesetz zur
Einfriedung verpflichtet ist. Wer vom vorhandenen
Zaun profitiert, muss Nachbarn als Entschädigung
den halben Zeitwert des Zaunes erstatten. Die
Unterhaltskosten für den Zaun werden dann
regelmäßig geteilt.
Einfriedung Grundstück,
Vorschriften im
Nachbarrecht
Was heißt Einfriedung?
In Bebauungsplänen oder Satzungen ist
vorgeschrieben, wie Einfriedungen vorzunehmen
sind.
Es kann vorgeschrieben sein, dass Zäune eine
bestimmte Höhe haben müssen und auch aus
welchem Material sie sein sollen. Es kann für die
Einfriedung auch bestimmt sein, dass nur Hecken
zu nutzen sind oder Drahtzäune umpflanzt werden
müssen. Genaue Auskünfte erhält man von der
Gemeinde.
Es kann auch unterschiedliche Regelungen in den
einzelnen Bundesländern geben. Das ergibt sich
aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen
Bundeslandes.
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Das gilt für Einfriedungen, die auf
der Grenze stehen und zwei
Grundstücke teilen:
•
Sind zwei Nachbarn an einem Grenzabschnitt
nach § 39 gegenseitig zur Einfriedung
verpflichtet, kann jeder verlangen, dass eine
gemeinsame Einfriedung auf die Grenze
gesetzt wird. Die Nachbarn haben die Kosten
der Einfriedung dann je zur Hälfte zu tragen.
•
Das sind die Aufwendungen und auch
Eigenleistungen. Diese sollten die Kosten für
eine ortsübliche Einfriedung nicht übersteigen
(§ 39 Abs. 2 Satz 1).
•
Höhere Kosten sind nur zu berücksichtigen,
wenn eine aufwendigere Art der Einfriedung
erforderlich oder vorgeschrieben war. Betraf
das nur eines der Grundstücke, dann hat der
Eigentümer dieses Grundstückes die
Mehrkosten allein zu tragen.
•
Ist eine Einfriedung geplant, müssen
Nachbarn mindestens zwei Wochen vor
Beginn der Arbeiten informiert werden.
Abstände bei Einfriedungen
für Mauern und Zäune
•
für Mauern oder Zäune: rund 40 cm bis 90 cm
Höhe.
•
ür Sichtschutz eine Höhe: etwa 170 cm bis
190 cm
Abstand zum Nachbargrundstück:
mindestens 50 cm.
Einfriedungen können je nach Bundesland bis zu
einer Höhe von 180 cm genehmigungsfrei sein.
Bei einer Heckenhöhe von 250 cm müsste dann
ein Mindestabstand von 120 cm eingehalten
werden.
Neues Nachbarrecht
bis
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