Die Abfallentsorgung ist geregelt durch das Brandenburgische Abfallgesetz (BbgAbfG)

Nachbarrecht Brandenburg, Hecken

Abstand zum Nachbar

Bäume, Sträucher und Hecken müssen zum Nachbargrundstück in Brandenburg einen Mindestabstand von 0,5 m einhalten. Gemessen wird von der Mitte des Stammes bis zur Grenzlinie. Wenn Pflanzen in einem Abstand zwischen 0,5 m und 2 m zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden, dürfen sie nur bis zu 2 m hoch wachsen. Beträgt der Abstand mehr als 2 m, gibt es keine Höhenbegrenzung. Auf Waldgrundstücken sind gegenüber Nachbargrundstücken die Grenzabstände des Waldgesetzes des Landes Brandenburg einzuhalten.

Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG)

§ 37 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken (1) Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 2 m regelmäßiger Wuchshöhe ist ein solcher Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, dass bei Obstbäumen ein Abstand von 2 m, bei sonstigen Bäumen ein Abstand von 4 m und im übrigen für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen. (2) Der doppelte Abstand ist gegenüber Grundstücken einzuhalten, die landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzt oder zu diesem Zweck vorübergehend nicht genutzt werden. Fällt ein Baum um, der auf einer Grundstückgrenze steht und dadurch entsteht ein Schaden, müssen sich die Nachbarn den Schaden teilen. .

Laub von Nachbars Garten

Fällt Laub von Nachbars Bäumen auf das eigene Grundstück, muss man das selbst zusammenkehren. Man kann dem Nachbarn also keine Kosten berechnen oder verlangen, dass er die Arbeit erledigt.

Beschädigung Baum

Bei der Beschädigung eines angepflanzten Gehölzes ist es nicht ein Minderwert des Holzes, sondern nur eine Wertminderung des Grundstücks. Ist durch eine Beschädigung nur eine geringere Lebensdauer des Gehölzes zu erwarten, führt das noch nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Erst, wenn das Gehölz abgestorben ist.
Hecke auf einer Grundstücksgrenze Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht Bild, Büro AMK Rechtsportal Berechnung Rechtsanwaltskosten Musterbriefe
Neues Nachbarrecht
Nachbarrecht Download
bis
zum kostenlosen Download
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Nachbarrecht

Brandenburg, Hecken

Abstand zum Nachbar

Bäume, Sträucher und Hecken müssen zum Nachbargrundstück in Brandenburg einen Mindestabstand von 0,5 m einhalten. Gemessen wird von der Mitte des Stammes bis zur Grenzlinie. Wenn Pflanzen in einem Abstand zwischen 0,5 m und 2 m zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden, dürfen sie nur bis zu 2 m hoch wachsen. Beträgt der Abstand mehr als 2 m, gibt es keine Höhenbegrenzung. Auf Waldgrundstücken sind gegenüber Nachbargrundstücken die Grenzabstände des Waldgesetzes des Landes Brandenburg einzuhalten.
Nachbarrecht Bundesländer
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Brandenburgisches

Nachbarrechtsgesetz

(BbgNRG)

§ 37 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken (1) Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 2 m regelmäßiger Wuchshöhe ist ein solcher Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, dass bei Obstbäumen ein Abstand von 2 m, bei sonstigen Bäumen ein Abstand von 4 m und im übrigen für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen. (2) Der doppelte Abstand ist gegenüber Grundstücken einzuhalten, die landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzt oder zu diesem Zweck vorübergehend nicht genutzt werden. Fällt ein Baum um, der auf einer Grundstückgrenze steht und dadurch entsteht ein Schaden, müssen sich die Nachbarn den Schaden teilen. .

Laub von Nachbars Garten

Fällt Laub von Nachbars Bäumen auf das eigene Grundstück, muss man das selbst zusammenkehren. Man kann dem Nachbarn also keine Kosten berechnen oder verlangen, dass er die Arbeit erledigt.

Beschädigung Baum

Bei der Beschädigung eines angepflanzten Gehölzes ist es nicht ein Minderwert des Holzes, sondern nur eine Wertminderung des Grundstücks. Ist durch eine Beschädigung nur eine geringere Lebensdauer des Gehölzes zu erwarten, führt das noch nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Erst, wenn das Gehölz abgestorben ist.
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