Nachbarn müssen bis zu 5 Bienenstöcke dulden, wenn ein Bienenzüchter seine Bienen im Nachbargarten hält. Voraussetzung, dass von den Bienen keine Störungen für den Nachbarn ausgehen und er sein Grundstück ganz normal nutzen kann. Bienen sind grundsätzlich zu dulden. Jedoch ist die Haltung von Bienen nur zulässig, wo es örtlich möglich ist und nicht zu Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke kommt.

Bienen sind friedlich, wenn sie nicht gereizt werden.

Der Nachbar muss es dulden, wenn es von einem Bienenflug kurzfristig zu Beeinträchtigungen kommt. (§ 906 Abs. 1 BGB).

Was muss ein Nachbar dulden?

kurzfristigen Bienenschwärme im Garten das Abbrechen von Ästen an übermäßig bestäubten und fruchttragenden Obstbäumen kurzfristige Beeinträchtigungen durch einen oder mehrere Bienenstiche Verschmutzungen durch Bienenkot an Wäsche, Fensterscheiben oder Autos, Um Bienen halten zu dürfen, reicht es, die Zustimmung des Grundstücksbesitzers einzuholen. Es gibt aber Vorschriften für das Aufstellen von Bienenvölkern. Je 200 m² Garten sollten es nur ein bis zwei Bienenvölker sein. Der Abstand der Bienenkästen vom Nachbargrundstück sollte mehr als 5 m betragen, und die Flugfronten müssen so ausgerichtet sein, dass die Bienen über das eigene Grundstück abfliegen. Hecken können den Bienenflug in die Höhe lenken.

Bienen vom Nachbargrundstück, Nachbar

hat Bienenstock, Nachbarecht

Es kann passieren, dass einem Bienenzüchter die Bienen ausschwärmen. Wenn der Eigentümer den Bienenschwarm nicht wieder zurückbringen kann, werden diese herrenlos und werden sich eventuell eine neue Bienenunterkunft suchen. Der Eigentümer darf bei dem Versuch, seine Bienen zurückzuholen, auch fremde Grundstücke betreten. Er darf auch den Unterschlupf der Bienen aufbrechen und die Waben herausnehmen. Auch, wenn diese sich auf Nachbars Grundstück befinden. Den Schaden, der dabei entsteht, muss er aber ersetzen. Vereinigen sich Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, dann hat jeder einen Eigentümeranteil des gesamten Bienenschwarms.

Die Bienenhaltung sollte beim Landratsamt angemeldet werden. Dort erfährt man

dann auch, ob die Bienenhaltung in dem Ort ortsüblich ist.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist es erlaubt auf dem eigenen Grundstück Bienenvölker in unbegrenztem Umfang zu halten. Auch auf fremden Grundstücken ist das möglich, wenn es zu diesem Zeck gepachtet wurde, bzw. das Einverständnis des Eigentümers vorliegt. Zum Nachbargrundstück sollen 3 Meter Abstand gehalten werden. Damit die Bienen nicht beim Nachbarn im Teich oder im Pool nach Wasser suchen, sollten Bienenzüchter eine eigene Wasserquelle aufstellen. Nachbarn müssen es auch dulden, wenn es durch Bienen Verschmutzungen gibt. Wenn etwa Wäsche oder Autos beschmutzt werden. Wenn Nachbarn aber eine Allergie gegen Bienen haben, können sie auf Unterlassung klagen. Deswegen sollten Nachbarn auch vorher informiert werden, dass man sich Bienen anschaffen möchte.

Einige Bienenstiche sind aber noch kein Grund, die Unterlassung der Haltung von

Bienen zu fordern.

Ein Nachbar klagte, weil die Bienen vom Nachbargrundstück sein Grundstück verschmutzten. Der Bienenhalter gab an, dass es nicht möglich war, die Bienenstöcke woanders hinzubringen. Das Gericht entschied, dass Verschmutzungen durch Bienen zumutbar sind.
Bienen auf einem Bienenstock Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht AMK Internetservice Büro Berechnung Rechtsanwaltskosten Musterbriefe
Neues Nachbarrecht
Nachbarrecht Download
bis
zum kostenlosen Download
Nachbarn müssen bis zu 5 Bienenstöcke dulden, wenn ein Bienenzüchter seine Bienen im Nachbargarten hält. Voraussetzung, dass von den Bienen keine Störungen für den Nachbarn ausgehen und er sein Grundstück ganz normal nutzen kann. Bienen sind grundsätzlich zu dulden. Jedoch ist die Haltung von Bienen nur zulässig, wo es örtlich möglich ist und nicht zu Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke kommt.

Bienen sind friedlich, wenn sie nicht

gereizt werden.

Der Nachbar muss es dulden, wenn es von einem Bienenflug kurzfristig zu Beeinträchtigungen kommt. (§ 906 Abs. 1 BGB).

Was muss ein Nachbar dulden?

kurzfristigen Bienenschwärme im Garten das Abbrechen von Ästen an übermäßig bestäubten und fruchttragenden Obstbäumen kurzfristige Beeinträchtigungen durch einen oder mehrere Bienenstiche Verschmutzungen durch Bienenkot an Wäsche, Fensterscheiben oder Autos, Um Bienen halten zu dürfen, reicht es, die Zustimmung des Grundstücksbesitzers einzuholen. Es gibt aber Vorschriften für das Aufstellen von Bienenvölkern. Je 200 m² Garten sollten es nur ein bis zwei Bienenvölker sein. Der Abstand der Bienenkästen vom Nachbargrundstück sollte mehr als 5 m betragen, und die Flugfronten müssen so ausgerichtet sein, dass die Bienen über das eigene Grundstück abfliegen. Hecken können den Bienenflug in die Höhe lenken.

Bienen vom

Nachbargrundstück,

Nachbar hat Bienenstock,

Nachbarecht

Es kann passieren, dass einem Bienenzüchter die Bienen ausschwärmen. Wenn der Eigentümer den Bienenschwarm nicht wieder zurückbringen kann, werden diese herrenlos und werden sich eventuell eine neue Bienenunterkunft suchen. Der Eigentümer darf bei dem Versuch, seine Bienen zurückzuholen, auch fremde Grundstücke betreten. Er darf auch den Unterschlupf der Bienen aufbrechen und die Waben herausnehmen. Auch, wenn diese sich auf Nachbars Grundstück befinden. Den Schaden, der dabei entsteht, muss er aber ersetzen. Vereinigen sich Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, dann hat jeder einen Eigentümeranteil des gesamten Bienenschwarms.
Die Bienenhaltung sollte beim Landratsamt angemeldet werden. Dort erfährt man dann auch, ob die Bienenhaltung in dem Ort ortsüblich ist. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist es erlaubt auf dem eigenen Grundstück Bienenvölker in unbegrenztem Umfang zu halten. Auch auf fremden Grundstücken ist das möglich, wenn es zu diesem Zeck gepachtet wurde, bzw. das Einverständnis des Eigentümers vorliegt. Zum Nachbargrundstück sollen 3 Meter Abstand gehalten werden. Die Bienen sollen über dem Grundstück des Imkers abfliegen. Damit die Bienen nicht beim Nachbarn im Teich oder im Pool nach Wasser suchen, sollten Bienenzüchter eine eigene Wasserquelle aufstellen. Wenn Nachbarn aber eine Allergie gegen Bienen haben, können sie auf Unterlassung klagen. Deswegen sollten Nachbarn auch vorher informiert werden, dass man sich Bienen anschaffen möchte. Einige Bienenstiche sind aber noch kein Grund, die Unterlassung der Haltung von Bienen zu fordern. Ein Nachbar klagte, weil die Bienen vom Nachbargrundstück sein Grundstück verschmutzten. Der Bienenhalter gab an, dass es nicht möglich war, die Bienenstöcke woanders hinzubringen. Das Gericht entschied, dass Verschmutzungen durch Bienen zumutbar sind.
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Mecklenburg-Vorpommern
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