Eine Außenantenne muss immer so
angebracht sein, dass Niemand zu
Schaden kommt.
Eine Parabolantenne darf andere
Wohnungseigentümer nicht beeiträchtigen. §
14 WEG. Das wäre der Fall, wenn der
Gesamteindruck geschädigt ist. Hier müssen
aber im Streitfall die Interessen aller
berücksichtigt werden.
Voraussetzung für die Anbringung
einer Antenne ist:
- Es müssen Bauvorschriften eingehalten
und eventuell auch auf Denkmalschutz
geachtet werden.
- Es muss eine Beschädigung des
Gemeinschaftseigentums ausgeschlossen
sein.
- Die Eigentümer haben ein Mitspracherecht
zum Standpunkt einer Antenne.
- Der optische Gesamteindruck darf nicht
gestört sein.
- Der Käufer einer Wohnung ist an solche
Vereinbarungen und Beschlüsse
auch gebunden, wenn er im Grundbuch
eingetragen ist.
Über die Aufstellung einer Parabolantenne
kann auch mit einem Mehrheitsbeschluss
entschieden werden.
Durch Mehrheitsbeschluss kann auch von
Kabelanschluss auf Satellitenanlage
umgestellt werden. Voraussetzung ist, dass
die Umstellung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Nachbargesetze, Aufstellen einer
Parabolantenne, Standort bestimmen
Eigentümer
Durch Eigentümerbeschluss kann das
Recht auf Anbringen einer Antenne
widerrufen werden. Damit können dann alle
Eigentümer die Beseitigung einer Antenne
verlangen. Auch wenn die Zustimmung
einmal unbefristet erteilt worden ist.
Ein Eigentümer hatte geklagt, weil er seine
Antenne nun nach Jahren entfernen sollte.
Er hatte aber keinen Erfolg, da er den
neuen Beschluss auch nicht angefochten
hat.
Bei der Anbringung einer Antenne auf dem
Dach handelt es sich aber nicht um eine
bauliche Veränderung.
Die Installation einer Antenne wird,
beispielsweise bei Installation auf dem Dach
oder an der Außenwand des Hauses, meist
aber mit einem Eingriff in die bauliche
Substanz oder mit einer optischen
Beeinträchtigung des Gesamtbildes der
Wohnanlage verbunden sein. Dann muss
die Zustimmung der
Eigentümergemeinschaft vorliegen.
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
im Sonderangebot bis zum:
15,90 nur 8,90 €