Laub, Blüten und ähnliches sind regelmäßig keine Einwirkungen, die der Nachbar nach § 906 I BGB verbieten kann. Denn, auch wenn er es verbieten würde, gibt es kaum Möglichkeiten für andere Nachbarn, das zu verhindern. Wenn Laub, Kiefernnadeln und Tannenzapfen aber die Dachrinne oder Abflussrohre gleich mehrmals verstopfen, kann der betroffene Nachbar einen Ausgleich in Geld verlangen, entschied der Bundesgerichtshof Und auch, wenn der Laubbefall über das übliche Maß hinausgeht und die ständige Beseitigung der Blätter einen sehr hohen Aufwand bedeutet, kann eine jährliche Ausgleichszahlung verlangt werden.

Das ist dann die sogenannte Laubrente.

Die Höhe der Laubrente entspricht den Kosten, die für den höheren Aufwand zur Reinigung entstehen. Gerichte billigten schon Beträge zwischen 100 und 500 Euro jährlich zu. Steht ein Baum zu nah an der Grenze, kann der Nachbar auf die Fällung des Baums bestehen. Allerdings nichts noch Jahren und dann sind auch noch andere Dinge zu beachten (Bestandsschutz, Eigentümerrechte usw.)

Nachbargesetz, Laubbefall durch Bäume, Laub in Nachbars

Garten

Gegen Laubbefall von Bäumen des Nachbarn können Grundstücksbesitzer nichts unternehmen. Jedenfalls solange es ortsüblich ist. Sogar wenn das Laub von Nachbarbäumen in die eigene Dachrinne fällt, kann nicht verlangt werden, dass der Nachbar das entfernt. Das Laub, das von überhängenden Bäumen herunterfällt, muss man sogar selbst zusammenfegen. Das muss nicht der Baumbesitzer erledigen. In Wohngebieten mit Gärten ist es ganz normal, dass Blätter herunterfallen. Deswegen müssen Nachbarn das auch hinnehmen. Das gilt auch für Swimmingpools, Balkone und Terrassen. Auch wenn dadurch ein höherer Aufwand nötig ist, um die Blätter zu entfernen.
Hintergrund oben Rechtsanwalt Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht
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15,90 nur 8,90 €
Berechnung Rechtsanwaltskosten Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe Notarkosten
Laub, Blüten und ähnliches sind regelmäßig keine Einwirkungen, die der Nachbar nach § 906 I BGB verbieten kann. Denn, auch wenn er es verbieten würde, gibt es kaum Möglichkeiten für andere Nachbarn, das zu verhindern. Wenn Laub, Kiefernnadeln und Tannenzapfen aber die Dachrinne oder Abflussrohre gleich mehrmals verstopfen, kann der betroffene Nachbar einen Ausgleich in Geld verlangen, entschied der Bundesgerichtshof Und auch, wenn der Laubbefall über das übliche Maß hinausgeht und die ständige Beseitigung der Blätter einen sehr hohen Aufwand bedeutet, kann eine jährliche Ausgleichszahlung verlangt werden.

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Die Höhe der Laubrente entspricht den Kosten, die für den höheren Aufwand zur Reinigung entstehen. Gerichte billigten schon Beträge zwischen 100 und 500 Euro jährlich zu. Steht ein Baum zu nah an der Grenze, kann der Nachbar auf die Fällung des Baums bestehen. Allerdings nichts noch Jahren und dann sind auch noch andere Dinge zu beachten (Bestandsschutz, Eigentümerrechte usw.)

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Bäume, Laub in Nachbars Garten

Gegen Laubbefall von Bäumen des Nachbarn können Grundstücksbesitzer nichts unternehmen. Jedenfalls solange es ortsüblich ist. Sogar wenn das Laub von Nachbarbäumen in die eigene Dachrinne fällt, kann nicht verlangt werden, dass der Nachbar das entfernt. Das Laub, das von überhängenden Bäumen herunterfällt, muss man sogar selbst zusammenfegen. Das muss nicht der Baumbesitzer erledigen. In Wohngebieten mit Gärten ist es ganz normal, dass Blätter herunterfallen. Deswegen müssen Nachbarn das auch hinnehmen. Das gilt auch für Swimmingpools, Balkone und Terrassen. Auch wenn dadurch ein höherer Aufwand nötig ist, um die Blätter zu entfernen.
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