Das Wäscheaufhängen auf dem
Balkon ist dem Mieter grundsätzlich
gestattet.
Er darf aber ohne Einwilligung durch den
Vermieter keine festen
Wäschetrockenvorrichtungen anbringen.
Wäschetrockengestelle sind wie
Blumentröge so zu sichern, dass sie
niemanden gefährden, auch bei einem
ortsüblichen Unwetter nicht.
Eine Wäschespinne im Garten stellt keine
bauliche Veränderung dar. Es handelt sich
auch nicht um eine optische
Beeinträchtigung, falls Nachbarn der Anblick
stört.
Wäsche trocknen auf Balkon und Terrasse ist
erlaubt. Es kann eine Vorrichtung zum
Wäschetrocknen oder ein Wäscheständer
genutzt werden.
Es kann aber untersagt werden, wenn
Wäsche einfach über das Balkongeländer
oder aus dem Fenster gehängt wird. Hier
können ästhetische Gründe dagegen
sprechen. Wenn dadurch das Ansehen eines
Hauses geschädigt wird.
Ansonsten kann das Aufhängen der Wäsche
auf Balkon oder Terrasse auch nicht durch
eine Hausordnung untersagt werden. (AG
Euskirchen).
Der Balkon gehört zur Wohnung und darf frei
genutzt werden.
Dort kann Wäsche aufgehängt werden und es
darf auch auf dem Balkon geraucht werden.
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