In einem anderen Fall bekam ein Nachbar
kein Recht, der sich über den Lärm von
Papageien beschwerte. Das Gericht sah es
als hinnehmbar an, wenn die Vögel zwei bis
dreimal am Tag bis zu 5 Minuten normalen
Vogellärm verursachen. Lautes Geschrei, wie
zum Beispiel von einem Ara muss nicht
geduldet werden. (Landgericht Darmstadt)
Werden allerdings in einem
Wohngebiet Nachbarn durch lautes
Geschrei von Sittichen und
Papageien, die in einem Garten in
Volieren gehalten werden, erheblich
gestört, so haben sie einen
Unterlassungsanspruch.
Dabei ist es nicht notwendig, dass ein
Gutachter eine Phonmessung vorgenommen
hat, weil es bei solchen Geräuschen nicht so
sehr auf ihre messbare Stärke ankommt,
sondern auf ihre "unabhängig davon
bestehende Lästigkeit". Oberlandesgericht
Hamburg
Aber auch ein Papagei und andere
Haustiervögel müssen die Mittagsruhe
einhalten.
In einer Eigentümergemeinschaft reicht die
Stimmenmehrheit gegen ein
Tierhaltungsverbot von Wellensittichen oder
Nymphensittichen nicht aus. Es muss ein
einstimmiger Beschluss der
Eigentümergemeinschaft vorliegen. (OLG
Stuttgart)
Allerdings kann so ein Beschluss auch
rechtswidrig sein, wenn nachweislich
keine Belästigungen oder Schäden durch
Vögel nachzuweisen sind.
Es ist aber zulässig, dass
Wohnungseigentümer beschließen, dass die
Tierhaltung auf eine bestimmte Zahl von
Tieren begrenzt wird.
Ein Gericht hatte bspw. schon für einen
Vogelhalter dazu verurteilt seinen Vogel nur
zu bestimmten Zeiten im Garten zu halten.
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
im Sonderangebot bis zum:
15,90 nur 8,90 €