Auch ein großer Spielplatz in einem
Wohngebiet ist zulässig. OVG Lüneburg und
somit auch die damit einhergehenden
Spielgeräusche der Kinder.
Kinder unter 12 Jahren dürfen auf einem
Spielplatz in einem Wohngebiet sogar in der
Mittagszeit spielen. Der Kinderlärm, der durch
das Spielen entsteht, ist mit dem
Ruhebedürfnis der Anwohner vereinbar.
Kinderlärm gehört zum normalen Wohnen
von Familien in einem Wohngebiet.
(Verwaltungsgericht Braunschweig
Nachbarn oder Vermieter dürfen nicht
verbieten, dass Kinder Besuch von ihren
Freunden erhalten. Auch, wenn das
zusätzlichen Lärm verursacht. Wenn laut
Mietvertrag der Garten für die Eltern genutzt
werden darf, dürfen deren Kinder auch ihre
Freunde mit zum Spielen in den Garten
nehmen.
Vermieter müssen es auch dulden,
wenn Eltern für ihre Kinder einen
Extra- Klingelknopf anbringen, weil
diese wegen ihrer Größe nicht
herankommen. Genauso ist es
erlaubt, einen Sandkasten
aufzustellen. Amtsgericht Münster
Nur, in Mehrfamilienhäuser muss das mit dem
Vermieter abgesprochen werden.
Wenn Mieter berechtigt sind, den Garten zu
nutzen, dürfen sie eine Schaukel und andere
Spielgeräte (Sandkasten, kleines
Klettergerüst) aufstellen. Dies geht aus
einem Urteil des Amtsgerichts Kerpen hervor.
Spielplätze sind notwendig, dass Kinder sich
im Freien aufhalten können und auch ihr
Sozialverhalten beim Spielen mit anderen
Kindern trainieren können. Der Schutz der
Anwohner vor Lärmbelästigung muss dabei
zurückstehen. Verwaltungsgericht Koblenz
Geräusche, die von
Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen
und ähnlichen Einrichtungen wie
beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder
hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine
schädliche Umwelteinwirkung. Hier dürfen
Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht
herangezogen werden.
Lärm von Kinderspielplätzen muss von den
Bewohnern hingenommen werden. Auch von
Kindern, die nicht in diesem Wohngebiet
wohnen und nur dort spielen. OVG Bremen
Übliche Spielgeräusche von Kindern,
innerhalb einer Wohnung müssen
akzeptiert werden.
Auch wenn Nachbarn lärmempfindlich
und besonders ruhebedürftig sind,
können diese nicht verlangen, dass sich
die Gemeinschaft an diesen Bedürfnissen
anpasst. Saarländisches
Oberlandesgericht
Grundsätzlich dürfen Kinder im Hof und im
Garten spielen. Kinder dürfen in Hinterhöfen
spielen, auch wenn es die Nachbarn stört.
Gerade in einem Gebiet mit hohem
Verkehrsaufkommen, ist es sicherer Kinder
auf Hinterhöfe spielen zu lassen. Die
Nachbarn müssen diesen Lärm hinnehmen.
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Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
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