Auch wenn Fichten bereits über 20 Meter hoch
sind, kann ein Nachbar nicht mehr das
Zurückschneiden oder Entfernen verlangen, wenn
es bereits mehrere Jahre geduldet wurde. Auch
dann nicht, wenn die Bäume das Licht nehmen.
Ein Anspruch auf Beseitigung besteht nur, wenn
der Grenzabstand nicht eingehalten wurde oder
wenn man wegen eines Baumes vor dem Fenster
auch tagsüber kaum Licht hat, wenn wegen
Nachbars Bäume nur morgens eine Stunde Sonne
auf die Terrasse fällt oder wenn eine Solaranlage
wegen mangels Licht keine Nutzen bringt.
Wer im Grünen wohnt, muss Nachteile durch
Schatten hinnehmen.
Wenn Bäume aber viel Schatten werfen,
so dass Pflanzen nicht mehr wachsen
oder Wurzeln von anderen Pflanzen
Wasser entziehen, müssen Äste abgesägt
oder der Baum gefällt werden.
Wurde der Grenzabstand eingehalten oder ist der
Anspruch auf Beseitigung verjährt, ist eine Klage
auf Licht oft schwierig. Nur in Ausnahmefällen
müssen Bäume beschnitten werden. Das kann der
Fall sein, wenn ein Nachbargrundstück sonst
komplett im Schatten liegen würde.
Fichten auf dem
Nachbargrundstück
entziehen Licht, wegen
Schatten muss Nachbar
zurückschneiden
Ein Nachbar muss seine Fichten an der
Grundstücksgrenze zurückschneiden, wenn sie
über 3 m hoch sind.
Das gilt jedenfalls für Fichtenreihen, die parallel zur
Grenze zum Nachbargrundstück gepflanzt sind.
Denn, dann gilt sie nicht mehr als Hecke.
Ansonsten git, wenn Fichten und Zypressen mehr
als drei Meter hoch sind, kann der Nachbar nicht
den Rückschnitt verlangen.
Eine Störung liege erst vor, wenn Bäume und
Sträucher das Nachbargrundstück beeinträchtigen
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Neues Nachbarrecht
bis
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