Auch wenn Fichten bereits über 20 Meter hoch sind, kann ein Nachbar nicht mehr das Zurückschneiden oder Entfernen verlangen, wenn es bereits mehrere Jahre geduldet wurde. Auch dann nicht, wenn die Bäume das Licht nehmen. Ein Anspruch auf Beseitigung besteht nur, wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wurde oder wenn man wegen eines Baumes vor dem Fenster auch tagsüber kaum Licht hat, wenn wegen Nachbars Bäume nur morgens eine Stunde Sonne auf die Terrasse fällt oder wenn eine Solaranlage wegen mangels Licht keine Nutzen bringt. Wer im Grünen wohnt, muss Nachteile durch Schatten hinnehmen. Wenn Bäume aber viel Schatten werfen, so dass Pflanzen nicht mehr wachsen oder Wurzeln von anderen Pflanzen Wasser entziehen, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden. Wurde der Grenzabstand eingehalten oder ist der Anspruch auf Beseitigung verjährt, ist eine Klage auf Licht oft schwierig. Nur in Ausnahmefällen müssen Bäume beschnitten werden. Das kann der Fall sein, wenn ein Nachbargrundstück sonst komplett im Schatten liegen würde.

Fichten auf dem Nachbargrundstück

entziehen Licht, wegen Schatten muss

Nachbar zurückschneiden

Ein Nachbar muss seine Fichten an der Grundstücksgrenze zurückschneiden, wenn sie über 3 m hoch sind. Das gilt jedenfalls für Fichtenreihen, die parallel zur Grenze zum Nachbargrundstück gepflanzt sind. Denn, dann gilt sie nicht mehr als Hecke. Ansonsten git, wenn Fichten und Zypressen mehr als drei Meter hoch sind, kann der Nachbar nicht den Rückschnitt verlangen. Eine Störung liege erst vor, wenn Bäume und Sträucher das Nachbargrundstück beeinträchtigen
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Auch wenn Fichten bereits über 20 Meter hoch sind, kann ein Nachbar nicht mehr das Zurückschneiden oder Entfernen verlangen, wenn es bereits mehrere Jahre geduldet wurde. Auch dann nicht, wenn die Bäume das Licht nehmen. Ein Anspruch auf Beseitigung besteht nur, wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wurde oder wenn man wegen eines Baumes vor dem Fenster auch tagsüber kaum Licht hat, wenn wegen Nachbars Bäume nur morgens eine Stunde Sonne auf die Terrasse fällt oder wenn eine Solaranlage wegen mangels Licht keine Nutzen bringt. Wer im Grünen wohnt, muss Nachteile durch Schatten hinnehmen. Wenn Bäume aber viel Schatten werfen, so dass Pflanzen nicht mehr wachsen oder Wurzeln von anderen Pflanzen Wasser entziehen, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden. Wurde der Grenzabstand eingehalten oder ist der Anspruch auf Beseitigung verjährt, ist eine Klage auf Licht oft schwierig. Nur in Ausnahmefällen müssen Bäume beschnitten werden. Das kann der Fall sein, wenn ein Nachbargrundstück sonst komplett im Schatten liegen würde.

Fichten auf dem

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zurückschneiden

Ein Nachbar muss seine Fichten an der Grundstücksgrenze zurückschneiden, wenn sie über 3 m hoch sind. Das gilt jedenfalls für Fichtenreihen, die parallel zur Grenze zum Nachbargrundstück gepflanzt sind. Denn, dann gilt sie nicht mehr als Hecke. Ansonsten git, wenn Fichten und Zypressen mehr als drei Meter hoch sind, kann der Nachbar nicht den Rückschnitt verlangen. Eine Störung liege erst vor, wenn Bäume und Sträucher das Nachbargrundstück beeinträchtigen
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