Kann ein Grundstück nicht genutzt werden, weil es durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, kann Schadensersatzanspruch bestehen. Vorher muss aber im Einzelfall geprüft werden, ob eine Entschädigung in Geld möglich ist. Umbaumaßnahmen am Tag müssen jedoch hingenommen werden. Auch, wenn davon hoher Lärm ausgeht. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht auch dann nicht, wenn der Lärm zu Kopfschmerzen führt . Eventuell wäre eine Beschwerde wegen Baulärm möglich und das kann auch eine Mietminderung möglich machen. Baumaschinen dürfen werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr - unabhängig von der Wohngebietsart - benutzt werden. Es sind immer erst die Betreiber der Baustellen verantwortlich dafür, dass kein Baulärm auftritt. Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten sind aber hinzunehmen, wenn die Einstellung dazu führen würde, dass der Bau eingestellt werden muss. Wenn aber Grenzwerte überschritten werden, muss die Behörde eingreifen. Das können Zwangsmaßnahmen sein, welche sogar bis zum Verbot gehen können. Es können aber auch Bußgeldbescheide verhängt werden oder sogar Strafanzeigen wegen Körperverletzung erfolgen. Mietern steht gegenüber ihrem Vermieter aber ein Recht auf Mietminderung zu, da der vertragsgemäße Gebrauch durch den Baulärm im Nachbarhaus beeinträchtigt wird.

Was ist Baulärm?

Der durch gewerbliche Bauarbeiten verursachte Lärm wird als Baulärm bezeichnet. Kein Baulärm ist der Lärm durch Bauarbeiten von Privatpersonen. Dieser Baulärm gehört zum Nachbarschaftslärm. Große Baustellen müssen zwei Wochen vor Errichtung der Baustelle der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Die Ankündigung eines großen Bauvorhabens muss dann auch an der Baustelle ausgehängt werden.

Baulärm in der Nachbarschaft, Nachbarrecht

Thüringen, Bauarbeiten und dadurch

Lärmbelästigung

Nur mit Ausnahmegenehmigung der Behörde, dürfen Baumaßnahmen auch nachts stattfinden. Diese Genehmigung wird auch nur erteilt, wenn die Maßnahmen es verlangen, dass nur nachts gebaut werden kann. Berücksichtigt wird dabei aber immer auch, ob es zumutbar ist, Anwohnern nachts dem Baulärm auszusetzen. Diesem kann nachgekommen werden, wenn Auflagen erfüllt werden, welche dementsprechend gesetzt wurden. Also nur bis zu einer bestimmten Lärmstärke oder nur für eine begrenzte Zeit in der Nacht. Bei Rohrbrüchen oder anderen Gefahren müssen bei den Anwohnern keine Genehmigung eingeholt werden.
In Gewerbegebieten gilt ein Immissionsrichtwert von 70 Dezibel. In Wohngebieten tags 50 Dezibel und nachts nur 35 Dezibel. Messen kann man die Lautstärke mit einem Schallpegel- messgerät. Das ist in Technikerläden erhältlich. Auch für Baustellen gibt es Ruhezeiten: Von 20 Uhr bis 7 Uhr. Baustellen müssen keine Mittagsruhe einhalten. An Sonn- und Feiertagen ist aber Ruhezeit. (Auch für Rasenmäher, Fräsen und Kräne. Für Schneidemaschinen Grastrimmer und Laubbläser gelten Ruhezeiten von 17:00 Uhr abends bis 9 Uhr morgens und auch eine Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Wenn der Nachbar baut!

Wochentags müssen Mieter Baulärm tagsüber hinnehmen. "Erst ab 22 Uhr gilt Nachtruhe. Je nachdem, wer den Lärm verursacht, gelten unterschiedliche Regeln. Für beauftragte Handwerker gilt die Hausordnung nicht. Für die Hausgemeinschaft aber schon. Baut der Mieter oder Eigentümer selbst, muss er sich an die Ruhezeiten in der Hausordnung halten.
Bauarbeiter auf einer Baustelle Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht Bild, Büro AMK Rechtsportal Berechnung Rechtsanwaltskosten Musterbriefe
Neues Nachbarrecht
Nachbarrecht Download
bis
zum kostenlosen Download
Kann ein Grundstück nicht genutzt werden, weil es durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird, kann Schadensersatzanspruch bestehen. Vorher muss aber im Einzelfall geprüft werden, ob eine Entschädigung in Geld möglich ist. Umbaumaßnahmen am Tag müssen jedoch hingenommen werden. Auch, wenn davon hoher Lärm ausgeht. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht auch dann nicht, wenn der Lärm zu Kopfschmerzen führt . Eventuell wäre eine Beschwerde wegen Baulärm möglich und das kann auch eine Mietminderung möglich machen. Baumaschinen dürfen werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr - unabhängig von der Wohngebietsart - benutzt werden. Es sind immer erst die Betreiber der Baustellen verantwortlich dafür, dass kein Baulärm auftritt. Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten sind aber hinzunehmen, wenn die Einstellung dazu führen würde, dass der Bau eingestellt werden muss. Wenn aber Grenzwerte überschritten werden, muss die Behörde eingreifen. Das können Zwangsmaßnahmen sein, welche sogar bis zum Verbot gehen können. Es können aber auch Bußgeldbescheide verhängt werden oder sogar Strafanzeigen wegen Körperverletzung erfolgen. Mietern steht gegenüber ihrem Vermieter aber ein Recht auf Mietminderung zu, da der vertragsgemäße Gebrauch durch den Baulärm im Nachbarhaus beeinträchtigt wird.

Was ist Baulärm?

Der durch gewerbliche Bauarbeiten verursachte Lärm wird als Baulärm bezeichnet. Kein Baulärm ist der Lärm durch Bauarbeiten von Privatpersonen. Dieser Baulärm gehört zum Nachbarschaftslärm. Große Baustellen müssen zwei Wochen vor Errichtung der Baustelle der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Die Ankündigung eines großen Bauvorhabens muss dann auch an der Baustelle ausgehängt werden.

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Nur mit Ausnahmegenehmigung der Behörde, dürfen Baumaßnahmen auch nachts stattfinden. Diese Genehmigung wird auch nur erteilt, wenn die Maßnahmen es verlangen, dass nur nachts gebaut werden kann. Berücksichtigt wird dabei aber immer auch, ob es zumutbar ist, Anwohnern nachts dem Baulärm auszusetzen. Diesem kann nachgekommen werden, wenn Auflagen erfüllt werden, welche dementsprechend gesetzt wurden. Also nur bis zu einer bestimmten Lärmstärke oder nur für eine begrenzte Zeit in der Nacht. Bei Rohrbrüchen oder anderen Gefahren müssen bei den Anwohnern keine Genehmigung eingeholt werden.
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In Gewerbegebieten gilt ein Immissionsrichtwert von 70 Dezibel. In Wohngebieten tags 50 Dezibel und nachts nur 35 Dezibel. Messen kann man die Lautstärke mit einem Schallpegel- messgerät. Das ist in Technikerläden erhältlich. Auch für Baustellen gibt es Ruhezeiten: Von 20 Uhr bis 7 Uhr. Baustellen müssen keine Mittagsruhe einhalten. An Sonn- und Feiertagen ist aber Ruhezeit. (Auch für Rasenmäher, Fräsen und Kräne. Für Schneidemaschinen Grastrimmer und Laubbläser gelten Ruhezeiten von 17:00 Uhr abends bis 9 Uhr morgens und auch eine Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Wenn der Nachbar baut!

Wochentags müssen Mieter Baulärm tagsüber hinnehmen. "Erst ab 22 Uhr gilt Nachtruhe. Je nachdem, wer den Lärm verursacht, gelten unterschiedliche Regeln. Für beauftragte Handwerker gilt die Hausordnung nicht. Für die Hausgemeinschaft aber schon. Baut der Mieter oder Eigentümer selbst, muss er sich an die Ruhezeiten in der Hausordnung halten.
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