Ein paar Wassertropfen und auch ein paar herunterfallende Blätter müssen die Nachbarn schon hinnehmen.

Wenn Balkonpflanzen bis zum Nachbarbalkon herunterranken, müssen sie zurückgeschnitten werden,

wenn sich die Nachbarn dadurch belästigt fühlen.

Rankgitter und Kletterpflanzen sind erlaubt, wenn nicht die Außenfassade bewachsen wird. Mieter und auch Wohnungseigentümer dürfen aber auf dem Balkon nichts verändern, damit der äußere Gesamteindruck des Hauses nicht benachteiligt wird.

In Ausnahmefällen können Blumenkästen verboten werden.

Zum Beispiel dann, wenn durch die Pflanzen Vögel angelockt werden diese Kot beim Nachbarn hinterlassen. Oder wenn von vornherein vereinbart worden ist, dass keine Blumenkästen angebracht werden dürfen, weil der Gesamteindruck des Hauses nicht verändert werden soll. Mieter können auch Sonnenschirme und ein Sichtschutz auf dem Balkon aufstellen. Grundsätzlich darf jede (legale) Pflanze im Blumenkasten gepflanzt werden. Das Anbauen von Cannabispflanzen in größeren Mengen kann aber zur fristlosen Kündigung führen.

Pflanzen auf dem Balkon sind erlaubt,

Balkonpflanzen und Blumenkästen,

Nachbarrecht- Berlin

Mieter haben das Recht, Blumenkübel, Blumenkästen und Blumentöpfe auf dem Balkon aufzustellen oder anzubringen. Es muss immer nur so gesichert sein, dass keine Gefahr davon ausgeht und dass Gießwasser nicht an der Außenfassade hinunterläuft oder zu viel auf Nachbars Balkon tropft. Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam, die das Aufstellen von Blumenkübeln und das Anbringen von Blumenkästen auf dem Balkon verbieten.

Der Vermieter kann wegen der Verkehrssicherheit den Mietern verbieten, an der

Balkonaußenseite Blumenkästen zu besfestigen.

Ist er der Meinung es könne die Gefahr bestehen, dass Passanten durch herabfallende Blumenkästen verletzt werden, kann er das Anbringen der Blumenkästen an der Außenseite des Balkons verbieten. Aber Haken zum Aufhängen von Blumenampeln oder Regale zum Abstellen sind immer erlaubt. Denn Bohr- und Dübellöcher sind auch in der Wohnung nicht zu verbieten. Mieter müssen es nicht dulden, wenn ständig von oben Blütenblätter auf ihren Balkon oder die Terrasse fallen. 72 Blumenkästen auf dem Balkon zählen nicht mehr zu einem vertragsgemäßen Gebrauch Der Mieter muss lang wachsende Balkonpflanzen regelmäßig zurückschneiden, wenn sie den Nachbarn darunter stören Große Fahnen am Balkon oder am Fenster können verboten werden, wenn sie die Fenster des Nachbarn verdecken. Das gilt auch für Dekorationen, die Lärm verursachen. Auf dem Balkon darf auch kein Hausmüll gelagert werden.
Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht Balkonkästen am Haus in Berlin Bild, Büro AMK Rechtsportal Berechnung Rechtsanwaltskosten Musterbriefe
Neues Nachbarrecht
Nachbarrecht Download
bis
zum kostenlosen Download
Ein paar Wassertropfen und auch ein paar herunterfallende Blätter müssen die Nachbarn schon hinnehmen.

Wenn Balkonpflanzen bis zum

Nachbarbalkon herunterranken,

müssen sie zurückgeschnitten

werden, wenn sich die Nachbarn

dadurch belästigt fühlen.

Rankgitter und Kletterpflanzen sind erlaubt, wenn nicht die Außenfassade bewachsen wird. Mieter und auch Wohnungseigentümer dürfen aber auf dem Balkon nichts verändern, damit der äußere Gesamteindruck des Hauses nicht benachteiligt wird.

In Ausnahmefällen können

Blumenkästen verboten

werden.

Zum Beispiel dann, wenn durch die Pflanzen Vögel angelockt werden diese Kot beim Nachbarn hinterlassen. Oder wenn von vornherein vereinbart worden ist, dass keine Blumenkästen angebracht werden dürfen, weil der Gesamteindruck des Hauses nicht verändert werden soll. Mieter können auch Sonnenschirme und ein Sichtschutz auf dem Balkon aufstellen. Grundsätzlich darf jede (legale) Pflanze im Blumenkasten gepflanzt werden. Das Anbauen von Cannabispflanzen in größeren Mengen kann aber zur fristlosen Kündigung führen.

Pflanzen auf dem Balkon

sind erlaubt,

Balkonpflanzen und

Blumenkästen,

Nachbarrecht- Berlin

Mieter haben das Recht, Blumenkübel, Blumenkästen und Blumentöpfe auf dem Balkon aufzustellen oder anzubringen. Es muss immer nur so gesichert sein, dass keine Gefahr davon ausgeht und dass Gießwasser nicht an der Außenfassade hinunterläuft oder zu viel auf Nachbars Balkon tropft. Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam, die das Aufstellen von Blumenkübeln und das Anbringen von Blumenkästen auf dem Balkon verbieten.
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Der Vermieter kann wegen der

Verkehrssicherheit den Mietern

verbieten, an der

Balkonaußenseite

Blumenkästen zu besfestigen.

Ist er der Meinung es könne die Gefahr bestehen, dass Passanten durch herabfallende Blumenkästen verletzt werden, kann er das Anbringen der Blumenkästen an der Außenseite des Balkons verbieten. Aber Haken zum Aufhängen von Blumenampeln oder Regale zum Abstellen sind immer erlaubt. Denn Bohr- und Dübellöcher sind auch in der Wohnung nicht zu verbieten. Mieter müssen es nicht dulden, wenn ständig von oben Blütenblätter auf ihren Balkon oder die Terrasse fallen. 72 Blumenkästen auf dem Balkon zählen nicht mehr zu einem vertragsgemäßen Gebrauch Der Mieter muss lang wachsende Balkonpflanzen regelmäßig zurückschneiden, wenn sie den Nachbarn darunter stören Große Fahnen am Balkon oder am Fenster können verboten werden, wenn sie die Fenster des Nachbarn verdecken. Das gilt auch für Dekorationen, die Lärm verursachen. Auf dem Balkon darf auch kein Hausmüll gelagert werden.
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