Ein paar Wassertropfen und auch ein paar
herunterfallende Blätter müssen die Nachbarn
schon hinnehmen.
Wenn Balkonpflanzen bis zum
Nachbarbalkon herunterranken,
müssen sie zurückgeschnitten
werden, wenn sich die Nachbarn
dadurch belästigt fühlen.
Rankgitter und Kletterpflanzen sind erlaubt, wenn
nicht die Außenfassade bewachsen wird.
Mieter und auch Wohnungseigentümer dürfen
aber auf dem Balkon nichts verändern, damit der
äußere Gesamteindruck des Hauses nicht
benachteiligt wird.
In Ausnahmefällen können
Blumenkästen verboten
werden.
Zum Beispiel dann, wenn durch die Pflanzen
Vögel angelockt werden diese Kot beim Nachbarn
hinterlassen. Oder wenn von vornherein
vereinbart worden ist, dass keine Blumenkästen
angebracht werden dürfen, weil der
Gesamteindruck des Hauses nicht verändert
werden soll.
Mieter können auch Sonnenschirme und ein
Sichtschutz auf dem Balkon aufstellen.
Grundsätzlich darf jede (legale) Pflanze im
Blumenkasten gepflanzt werden. Das Anbauen
von Cannabispflanzen in größeren Mengen kann
aber zur fristlosen Kündigung führen.
Pflanzen auf dem Balkon
sind erlaubt,
Balkonpflanzen und
Blumenkästen,
Nachbarrecht- Berlin
Mieter haben das Recht, Blumenkübel,
Blumenkästen und Blumentöpfe auf dem Balkon
aufzustellen oder anzubringen.
Es muss immer nur so gesichert sein, dass keine
Gefahr davon ausgeht und dass Gießwasser nicht
an der Außenfassade hinunterläuft oder zu viel auf
Nachbars Balkon tropft.
Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam, die das
Aufstellen von Blumenkübeln und das Anbringen
von Blumenkästen auf dem Balkon verbieten.
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Der Vermieter kann wegen der
Verkehrssicherheit den Mietern
verbieten, an der
Balkonaußenseite
Blumenkästen zu besfestigen.
Ist er der Meinung es könne die Gefahr bestehen,
dass Passanten durch herabfallende
Blumenkästen verletzt werden, kann er das
Anbringen der Blumenkästen an der Außenseite
des Balkons verbieten.
Aber Haken zum Aufhängen von Blumenampeln
oder Regale zum Abstellen sind immer erlaubt.
Denn Bohr- und Dübellöcher sind auch in der
Wohnung nicht zu verbieten.
•
Mieter müssen es nicht dulden, wenn ständig
von oben Blütenblätter auf ihren Balkon oder
die Terrasse fallen.
•
72 Blumenkästen auf dem Balkon
zählen nicht mehr zu einem
vertragsgemäßen Gebrauch
•
Der Mieter muss lang wachsende
Balkonpflanzen regelmäßig zurückschneiden,
wenn sie den Nachbarn darunter stören
•
Große Fahnen am Balkon oder am Fenster
können verboten werden, wenn sie die Fenster
des Nachbarn verdecken. Das gilt auch für
Dekorationen, die Lärm verursachen. Auf dem
Balkon darf auch kein Hausmüll gelagert
werden.
Neues Nachbarrecht
bis
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