Wer eine Pflanze beschädigt, muss dem Eigentümer Schadensersatz leisten. Steht ein Baum oder eine andere Pflanze auf einer Grundstücksgrenze, gehört diese beiden Grundstückseigentümern. Keiner der Miteigentümer hat das Recht, die Pflanze ohne Zustimmung des anderen zu beschneiden oder gar zu entfernen.

Ein gefällter Baum gehört gemäß § 923 BGB den Miteigentümern zu gleichen

Teilen.

Wer einen geschützten Baum beseitigen will, braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung, ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und er muss mit einer Geldstrafe rechnen. Ein Grenzbaum ist ein Baum, der genau von einer Grundstücksgrenze mittig durchschnitten wird. Ist das nicht der Fall, steht der Baum im Alleineigentum und hat Bestandsschutz. Der Nachbar darf die Fällung nicht verlangen. Beschädigt er die Wurzeln des Baumes so, dass der Baum gefällt werden muss, kann der Nachbar Schadensersatz verlangen.

Beschädigung durch Sturm

Der Nachbar ist für den Teil des Grenzbaumes verkehrssicherungspflichtig, der auf seinem Grundstück steht. Stürzt ein Baum wegen eines starken Sturms auf das Nachbargrundstück, dann muss der Nachbar den Schaden nur ersetzen, wenn der Baum für normale Naturkräfte ausreichend widerstandsfähig gewesen ist. Stürzt ein gesunder Baum trotz regelmäßiger Kontrollen durch einen Sturm und beschädigt dabei ein Gebäude, dann kommt die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers für die Schäden auf. Nur wenn ein Baum erkennbar krank oder schlecht gepflanzt ist und trotzdem nicht entfernt wird, muss der Eigentümer für einen Sturmschaden aufkommen.

Ein Grundstückseigentümer muss seinem Nachbarn die Hälfte des Schadens

ersetzen, der diesem durch das Umfallen eines auf der gemeinsamen

Grundstücksgrenze stehenden Baums entstanden ist. (BGH).

Fällt ein Baum auf ein Auto muss der Grundstückseigentümer den Schaden bezahlen, wenn er den Baum nicht fachmännisch begutachten lassen hat. Die Stadt ist schadensersatzpflichtig, wenn ein Auto durch einen herabstürzenden Ast beschädigt wird. Wenn nachweisbar ist, dass der Baum nicht auf Standhaftigkeit kontrolliert worden ist. In einem Fall forderte der Autobesitzer Schadensersatz, weil die Stadt ihre Kontrollen vernachlässigt hat. Das Gericht gab dem Kläger recht. Die Kontrollen der Bäume waren nicht ausreichend. Der Kläger bekam über 4000 Euro als Schadensersatz.

Beschädigung der Bäume durch Nachbarn,

Nachbarrecht Baden Württemberg und

Grenzbaum

Wird ein Baum oder ein Strauch beschädigt, muss der Verursacher Schadensersatz leisten. Da Bäume einen Bestandteil eines Grundstücks bilden, kann das zu einer Wertminderung des gesamten Grundstücks führen. Es wird nach der „Methode Koch“ ermittelt. Danach werden die in der Vergangenheit bereits entstandenen Herstellungskosten der Gehölze berechnet. Das Eigentum an einem Baum steht dem Eigentümer eines Grundstücks zu, auf dessen Grundstück die Pflanze verwurzelt ist.
Baum beschädigt durch ein Vogelhaus Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht AMK Internetservice Büro Berechnung Rechtsanwaltskosten Musterbriefe
Neues Nachbarrecht
Nachbarrecht Download
bis
zum kostenlosen Download
Wer eine Pflanze beschädigt, muss dem Eigentümer Schadensersatz leisten. Steht ein Baum oder eine andere Pflanze auf einer Grundstücksgrenze, gehört diese beiden Grundstückseigentümern. Keiner der Miteigentümer hat das Recht, die Pflanze ohne Zustimmung des anderen zu beschneiden oder gar zu entfernen.

Ein gefällter Baum gehört

gemäß § 923 BGB den

Miteigentümern zu gleichen

Teilen.

Wer einen geschützten Baum beseitigen will, braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung, ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und er muss mit einer Geldstrafe rechnen. Ein Grenzbaum ist ein Baum, der genau von einer Grundstücksgrenze mittig durchschnitten wird. Ist das nicht der Fall, steht der Baum im Alleineigentum und hat Bestandsschutz. Der Nachbar darf die Fällung nicht verlangen. Beschädigt er die Wurzeln des Baumes so, dass der Baum gefällt werden muss, kann der Nachbar Schadensersatz verlangen.

Beschädigung durch Sturm

Der Nachbar ist für den Teil des Grenzbaumes verkehrssicherungspflichtig, der auf seinem Grundstück steht. Stürzt ein Baum wegen eines starken Sturms auf das Nachbargrundstück, dann muss der Nachbar den Schaden nur ersetzen, wenn der Baum für normale Naturkräfte ausreichend widerstandsfähig gewesen ist. Stürzt ein gesunder Baum trotz regelmäßiger Kontrollen durch einen Sturm und beschädigt dabei ein Gebäude, dann kommt die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers für die Schäden auf. Nur wenn ein Baum erkennbar krank oder schlecht gepflanzt ist und trotzdem nicht entfernt wird, muss der Eigentümer für einen Sturmschaden aufkommen.

Ein Grundstückseigentümer

muss seinem Nachbarn die

Hälfte des Schadens ersetzen,

der diesem durch das Umfallen

eines auf der gemeinsamen

Grundstücksgrenze stehenden

Baums entstanden ist. (BGH).

Fällt ein Baum auf ein Auto muss der Grundstückseigentümer den Schaden bezahlen, wenn er den Baum nicht fachmännisch begutachten lassen hat. Die Stadt ist schadensersatzpflichtig, wenn ein Auto durch einen herabstürzenden Ast beschädigt wird. Wenn nachweisbar ist, dass der Baum nicht auf Standhaftigkeit kontrolliert worden ist. In einem Fall forderte der Autobesitzer Schadensersatz, weil die Stadt ihre Kontrollen vernachlässigt hat. Das Gericht gab dem Kläger recht. Die Kontrollen der Bäume waren nicht ausreichend. Der Kläger bekam über 4000 Euro als Schadensersatz.

Beschädigung der Bäume

durch Nachbarn,

Nachbarrecht Baden

Württemberg und

Grenzbaum

Wird ein Baum oder ein Strauch beschädigt, muss der Verursacher Schadensersatz leisten. Da Bäume einen Bestandteil eines Grundstücks bilden, kann das zu einer Wertminderung des gesamten Grundstücks führen. Es wird nach der „Methode Koch“ ermittelt. Danach werden die in der Vergangenheit bereits entstandenen Herstellungskosten der Gehölze berechnet. Das Eigentum an einem Baum steht dem Eigentümer eines Grundstücks zu, auf dessen Grundstück die Pflanze verwurzelt ist.
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