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Wer eine Pflanze beschädigt, muss dem
Eigentümer Schadensersatz leisten.
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Steht ein Baum oder eine andere Pflanze auf
einer Grundstücksgrenze, gehört diese beiden
Grundstückseigentümern. Keiner der
Miteigentümer hat das Recht, die Pflanze ohne
Zustimmung des anderen zu beschneiden oder
gar zu entfernen.
Ein gefällter Baum gehört
gemäß § 923 BGB den
Miteigentümern zu gleichen
Teilen.
Wer einen geschützten Baum beseitigen will,
braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung,
ansonsten handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeit und er muss mit einer
Geldstrafe rechnen.
Ein Grenzbaum ist ein Baum, der genau von einer
Grundstücksgrenze mittig durchschnitten wird. Ist
das nicht der Fall, steht der Baum im
Alleineigentum und hat Bestandsschutz. Der
Nachbar darf die Fällung nicht verlangen.
Beschädigt er die Wurzeln des Baumes so, dass
der Baum gefällt werden muss, kann der Nachbar
Schadensersatz verlangen.
Beschädigung durch Sturm
Der Nachbar ist für den Teil des Grenzbaumes
verkehrssicherungspflichtig, der auf seinem
Grundstück steht. Stürzt ein Baum wegen eines
starken Sturms auf das Nachbargrundstück, dann
muss der Nachbar den Schaden nur ersetzen,
wenn der Baum für normale Naturkräfte
ausreichend widerstandsfähig gewesen ist.
Stürzt ein gesunder Baum trotz regelmäßiger
Kontrollen durch einen Sturm und beschädigt dabei
ein Gebäude, dann kommt die
Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers für
die Schäden auf. Nur wenn ein Baum erkennbar
krank oder schlecht gepflanzt ist und trotzdem nicht
entfernt wird, muss der Eigentümer für einen
Sturmschaden aufkommen.
Ein Grundstückseigentümer
muss seinem Nachbarn die
Hälfte des Schadens ersetzen,
der diesem durch das Umfallen
eines auf der gemeinsamen
Grundstücksgrenze stehenden
Baums entstanden ist. (BGH).
Fällt ein Baum auf ein Auto muss der
Grundstückseigentümer den Schaden bezahlen,
wenn er den Baum nicht fachmännisch
begutachten lassen hat.
Die Stadt ist schadensersatzpflichtig, wenn ein
Auto durch einen herabstürzenden Ast beschädigt
wird. Wenn nachweisbar ist, dass der Baum nicht
auf Standhaftigkeit kontrolliert worden ist.
In einem Fall forderte der Autobesitzer
Schadensersatz, weil die Stadt ihre Kontrollen
vernachlässigt hat. Das Gericht gab dem Kläger
recht. Die Kontrollen der Bäume waren nicht
ausreichend. Der Kläger bekam über 4000 Euro als
Schadensersatz.
Wird ein Baum oder ein Strauch beschädigt, muss
der Verursacher Schadensersatz leisten.
Da Bäume einen Bestandteil eines Grundstücks
bilden, kann das zu einer Wertminderung des
gesamten Grundstücks führen. Es wird nach der
„Methode Koch“ ermittelt. Danach werden die in
der Vergangenheit bereits entstandenen
Herstellungskosten der Gehölze berechnet.
Das Eigentum an einem Baum steht dem
Eigentümer eines Grundstücks zu, auf dessen
Grundstück die Pflanze verwurzelt ist.
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Neues Nachbarrecht
bis
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