Das Halten von vier Hennen bedeutet eine
nur unwesentliche Beeinträchtigung des
Nachbarn in der Benutzung seines
Grundstücks (LG Kiel).
Die Wesentlichkeit von Geruchsimmissionen
eines Hühnermastbetriebs richtet sich nach
der Rechtsprechung nach der VDI-Richtlinie
3472 "Emissionsminderung Tierhaltung -
Hühner" vom Juni 1986. Besondere
Bedeutung haben dabei die in der Richtlinie
festgelegten Geruchsschwellenabstände. Der
geringste Mindestabstand zur nächsten
Wohnbebauung beträgt 200 m.
Werden Nachbarn durch das Krähen
von einem Hahn belästigt, bleibt oft
nur der Weg auf Unterlassung zu
klagen. Hier wird dann im Einzelfall
entschieden.
Ist das Krähen ortsüblich? Fühlen sich auch
andere Nachbarn belästigt? Hat man vor dem
Einzug von den Hühnern gewusst? Wie laut
ist die Lärmbelästigung? Wie beeinträchtigt ist
die Nachtruhe usw.?
Wenn die Fragen beantwortet werden, kann
es sein, dass Gerichte den Besitzer des
Hahnes/Hühner vorschreibt, dass er seinen
Hahn zum Beispiel zur Nachtruhe oder in der
Mittagszeit nicht krähen lassen darf. Der
Besitzer der Tiere muss dann Maßnahmen
treffen, die das möglich machen. Zum
Beispiel durch Zuschließen des Stalles zu
bestimmten Zeiten.
Ohne eine genaue Betrachtung kann hier kein
Gericht eine Entscheidung treffen. Wer auf
Unterlassung klagen will, sollte schon vorher
Beweismaterial sammeln (Lärmprotokoll,
Zeugenaussagen usw.)
Wenn einem Eigentümer eines Hauses in
einem Vorort von der Gemeinde erlaubt wird,
einen Hahn und 20 Hennen zu halten, dann
hat ein Mieter im Nachbarhaus, der erst
später hinzugezogen ist, keinen Anspruch
darauf, dass der Nachbar die Hühner
entfernen muss oder dass die Hühner keinen
üblichen Lärm mehr machen.
Erst recht dann nicht, wenn der Vermieter auf
die Hühner im Nachbarhof hingewiesen
hatte.(AmG München)
Nachbarn müssen aber nicht dulden, dass
Hühner auf ihr Grundstück laufen.
In ländlichen Gebieten ist es oft üblich,
dass Hühner frei herumlaufen. Hier kann
nicht verlangt werden, dass der Besitzer
einen Zaun bauen muss. Der Nachbar ist
aber berechtigt, die Hühner von seinem
Grundstück zu verjagen. Dabei darf er die
Hühner aber nicht verletzen.
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